Home
  Tierhimmel
  Service
  Preise
  Anmelden
  Vorsorge
  So geht es
  Verzeichnis
  Links

  Kontakt



Haustier-Himmel Tierbestattungsvorsorge GmbH&Co. KG

Unser System

Die Abholung Ihres Haustieres findet durch LippHorstTierservice GmbH statt. Die Kremierung findet durch die...-Tierbestattungen statt. Hier erfolgt die Einzeleinäscherung. Sie bekommen anschliessend durch die LippHorstTierservice GmbH die Asche in einer vorher durch Sie ausgesuchten Urne zurück. Folgende Preise sind die monatlichen Mindestbeiträge bei einer Laufzeit von 6 Jahren. Genannte Preise enthalten die Abholkosten Ihres verstorbenen Tieres, die Transportkosten zum Krematorium, die Einzeleinäscherung Ihres Tieres sowie eine Urne im Wert von 150,-- €  lt. Katalog A der BHT.

Preisliste für Einzeleinäscherung mit Einäscherungsbestätigung

Katzen und Hunde                    bis 10 kg                                       9,--€

Hunde                                 11 bis 25 kg                                      9,50 €

Hunde                                 26 bis 40 kg                                   10,00 €

Hunde                                 41 bis 60 kg                                   10,50 €

Hunde                                      ab 60 kg                                    11,00 €

zzgl. einer Einrichtungspauschale von 25,00 €

Sollten Sie sich im nachhinein für die Sammeleinäscherung entscheiden, erhalten Sie eine Einäscherungsbestätigung und einen virtuellen Heimtierhimmel auf unserer Heimtierhimmelseite www.haustier-himmel.de inkl. eines virtuellen Steines mit Bild Ihres geliebten Tieres.

Bei Sammeleinäscherungen erhalten Sie eine Einäscherungsbestätigung. Die Asche verbleibt im Sammelgrab beim Krematorium.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mit unserem Vorsorgeplan für Tierbestattungen (VPT) wird die zukünftige Bestattung des  bezeichneten Haustieres des Tierhalters durch die LippHorstTierservice GmbH (LHT) gesichert.

Der VPT kommt durch den Antrag des Tierhalters auf Abschluss und dessen Annahme durch LHT zustande, Der Tierhalter erhält nach Registrierung des VPT hierüber eine Vertragsbestätigung.

Der Tierhalter erwirkt mit Abschluss des VPT ein Anrecht auf die individuell vereinbarte Tierbestattung, LHT ist zur Leistung im Bestattungsfall und nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Vorsorgebetrages verpflichtet. LHT obliegt dabei die Auswahl der Partner, derer sie sich zur Erfüllung ihrer Leistung bedient ( LHT-Vertragspartner). Der Vertrag ist nach besonderer Vereinbarung auf ein anderes, in der gleichen Gewichtsklasse, Haustier übertragbar.

Der Bestattungsfall tritt mit dem Tod des im VPT bezeichneten Haustieres ein.

Der Tierhalter verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Vorsorgebetrages entsprechend seinem individuellen Vorsorgeplan. Nach Zahlung der letzten Rate erh?lt der Tierhalter von LHT ein Zertifikat, das sein Anrecht auf die Durchführung einer Tierbestattung nach dem von ihm gewählten VPT dokumentiert. Im Bestattungsfall erhält der Tierhalter gegen Einlösung dieses Zertifikats von dem dort genannten LHT-Vertragspartner die nach dem VPT vereinbarte Leistung. Tritt der Bestattungsfall ein, bevor der Tierhalter den vereinbarten Vorsorgebetrag vollständig beglichen hat, ist der Differenzbetrag sofort zur Zahlung fällig. Der Tierhalter verpflichtet sich, den Differenzbetrag bei Abholung des verstorbenen Tieres in BAR zu begleichen.

Erhöht der von LHT beauftragte Vertragspartner vor dem Bestattungsfall die Preise für die zu erbringenden Leistungen, so ist auch LHT berechtigt, den mit dem Tierhalter im VPT vereinbarten Vorsorgebetrag im gleichen Rahmen zu erhöhen. Preiserhöhungen sind dabei nur im Rahmen oder zum Ausgleich der angeführten Preis- und Kostensteigerungen möglich. LHT wird die Kostensteigerung auf jeden Fall offen legen und dem Tierhalter eine Kopie des Originalschreibens des Vertragspartners zukommen lassen. Der Tierhalter willigt ein, dass sich der vereinbarte Vorsorgebeitrag bei Erhöhung der Kosten des LHT-Vertragspartners proportional anpasst. Der geänderte Betrag wird vom nächsten Fälligkeitstermin an geschuldet. Eine Erhöhung der vereinbarten Monatsbeiträge ist damit allerdings nicht verbunden. Vielmehr verlängert sich die Laufzeit der Ratenzahlung entsprechend.

BHT verpflichtet sich die Kostensteigerung in folgenden zwei Fällen nicht weiterzugeben:

1. Der Tierhalter zahlt die gesamte Summe bei Vertragsabschluss oder

2. der Tierhalter hat schon 72 Monate regelmässig die Raten eingezahlt.

Kommt der Tierhalter seiner Zahlungsverpflichtung mit insgesamt drei Raten oder teilweise nicht nach, so wird nach einer letzten Mahnung und einem nochmaligen Hinweis hierauf der noch offene Restbetrag auf einmal zur Zahlung fällig.

Endet der VPT, ohne dass der Tierhalter die von LHT zu erbringenden Leistungen in Anspruch nimmt, ist vom Tierhalter neben der vertraglich vereinbarten Einrichtungspauschale ein einmaliges Stornierungsentgelt in Höhe von 35% des vertraglich vereinbarten Vorsorgebetrages zu verlangen. Dem Tierhalter werden somit 65% seiner eingezahlten VPT-Beiträge ausgezahlt.

Der auf die Bestattungskosten entfallende Anteil am vereinbarten Vorsorgebeitrag wird treuhänderisch von einer Anwaltskanzlei verwaltet. Die dem Treuhandkonto zugeführten Gelder werden mündelsicher angelegt.

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

LHT ist berechtigt, die sich aus diesem Vertag ergebenden Rechte und Pflichten auf einen zu gründendenden eingetragenen Verein zu übertragen, so das dieser Verein in vollem Umfang in den Vertrag eintritt.

Der Tierhalter ist damit einverstanden, dass die zur Bearbeitung der Angelegenheit erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Eine Übermittlung dieser Daten an Dritte zu ausserhalb der Durchführung des VPT dienenden Zwecken ist damit nicht verbunden. LHT wird Ihre Daten niemals weitergeben.

 

 

 



 

 

Beratungsimperium